Elternmitarbeit

Die stetige und vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Lehrerinnen ist für die erfolgreiche pädagogische Arbeit in der Schule von großer Bedeutung. Dabei steht neben der bestmöglichen individuellen Förderung des einzelnen Kindes im Schulalltag auch das Schulleben innerhalb der Institution Schule im Blickwinkel. Aktivitäten der Klassengemeinschaft oder auch klassenübergreifend bezogen auf die gesamte Schülerschaft tragen dazu bei, ein lebendiges Schulleben zu erreichen.

Den rechtlichen Rahmen hierfür setzt das Schulmitwirkungsgesetz.

Eltern sind in folgenden Gremien vertreten:

Klassenpflegschaft

Klassenkonferenz

Schulpflegschaft

Schulkonferenz

Nicht in allen Gremien sind alle Eltern vertreten. Teilweise wird die Elternschaft durch gewählte Vertreter in den verschiedenen Gremien repräsentiert.

Klassenpflegschaft

Im Mittelpunkt der Klassenpflegschaftsversammlungen stehen Inhalte und Aktivitäten, die das Schulleben innerhalb der Klasse bestimmen. Die Klassenpflegschaft bilden alle Eltern einer Klasse. In ihrer ersten Klassenpflegschaftsversammlung im Schuljahr wählen die Eltern eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und deren Vertreter/in.

Klassenkonferenz

Einer Klassenkonferenz gehören alle Lehrerinnen, die in einer Klasse unterrichten sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal der Schule an. Die/der Vorsitzende der Klassenpflegschaft nimmt mit beratender Stimme teil, soweit es nicht um die Leistungsbewertung einzelner Schüler/innen geht. Die Einberufung einer Klassenkonferenz kann unterschiedliche Gründe haben, die einzelne Schüler/innen der jeweiligen Klasse betreffen können.

Schulpflegschaft

In der Schulpflegschaft stehen Wünsche, Anregungen und Probleme der Elternschaft im Vordergrund, die das gesamte Schulleben betreffen. Der Schulpflegschaft gehören alle gewählten Klassenpflegschafts-vorsitzende/n und deren Vertreter der jeweiligen Klassen an. Sie wählen wiederum   eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n   und   deren   Vertreter/in.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht zu gleichen Teilen aus den gewählten Vertretern der Schulpflegschaft und den gewählten Vertretern des Lehrerkollegiums. Zusätzlich gehört ihr auch die Schulleitung an.

Die Schulkonferenz berät beispielsweise über die Bildungs- und Erziehungsarbeit, beschließt u.a. die Einführung von Lernmitteln und ist an der Planung außerunterrichtlicher Veranstaltungen beteiligt.

Neben diesen offiziellen Gremien finden in vielen Klassen Elternstammtische statt, bei denen alle Eltern die Möglichkeit erhalten, sich über vielfältige Inhalte auszutauschen.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrerinnen zum Wohle des einzelnen Kindes setzt einen ständigen Kontakt und einen regen, vertrauensvollen Austausch voraus, der vor allem in Gesprächen während der Elternsprechtage wie auch in vereinbarten Sprechstunden mit den einzelnen Lehrerinnen stattfinden kann.